Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und Risiken für die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln
Details zum Verfahren
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und Risiken für die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln
- Bericht vom
- 10. Juni 2026
Inhalt · 9 namentliche Abstimmungen
- B10-0238/2026 – Entschließungsantrag (gesamter Text)Hauptabstimmung
- B10-0238/2026 – Nach Erwägung Q – Änd. 6
- B10-0238/2026 – Nach Erwägung M – Änd. 5
- B10-0238/2026 – Nach Erwägung M – Änd. 4
- B10-0238/2026 – § 13 – Änd. 10
- B10-0238/2026 – § 8 – Änd. 8
- B10-0238/2026 – § 6 – Änd. 7
- B10-0238/2026 – § 6 – Änd. 1/3
- B10-0238/2026 – § 1 – Änd. 9
B10-0238/2026 – Entschließungsantrag (gesamter Text)
Angenommen3 Stimmkorrekturen zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – Nach Erwägung Q – Änd. 6
AngenommenKeine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – Nach Erwägung M – Änd. 5
AngenommenKeine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – Nach Erwägung M – Änd. 4
Angenommen1 Stimmkorrektur zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – § 13 – Änd. 10
Angenommen1 Stimmkorrektur zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – § 8 – Änd. 8
Angenommen1 Stimmkorrektur zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – § 6 – Änd. 7
Angenommen3 Stimmkorrekturen zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – § 6 – Änd. 1/3
Angenommen2 Stimmkorrekturen zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.
B10-0238/2026 – § 1 – Änd. 9
Abgelehnt1 Stimmkorrektur zu Protokoll — das offizielle Ergebnis bleibt davon unberührt.
Keine Abgeordneten für diese Auswahl.